Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung unserer Monteurwohnungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der möblierten Monteur- und Ferienapartments von myHome Altusried.
A. Belaev Vermietungen · Andreas Belaev
Bahnhofstraße 34, 87499 Wildpoldsried
Apartments: Hauptstraße 33, 87452 Altusried im Allgäu
Telefon: +49 152 33529499 · E-Mail: info@myhome-altusried.de
Keine Treffer.
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung der möblierten Apartments des Vermieters zum vorübergehenden Gebrauch sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
(3) Die Überlassung erfolgt ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne eines Beherbergungs- bzw. Unterkunftsvertrages. Ein Wohnraummietverhältnis im Sinne der §§ 549 ff. BGB wird nicht begründet; die Vorschriften des sozialen Wohnraummietrechts (insbesondere Kündigungsschutz und Mietpreisbindung) finden keine Anwendung.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen (z. B. in der Buchungsbestätigung) haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Die Darstellung der Apartments auf der Website oder in Prospekten stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit der Buchung bzw. Reservierungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung des Vermieters (Textform genügt) zustande, spätestens jedoch mit der Bereitstellung des Apartments. Ergänzend gilt § 5 (Preise und Bezahlung).
(4) Der Vertrag wird für den gebuchten Zeitraum geschlossen. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses tritt nicht ein.
(5) Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich; sie bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter in Textform.
(1) Anreisezeiten sind täglich von 18.00 bis 22.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Andere An- und Abreisezeiten können individuell mit dem Vermieter vereinbart werden.
(2) Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit um mehr als 30 Minuten berechtigt den Vermieter zur Berechnung einer weiteren Übernachtung.
(3) Erscheint der Mieter am Anreisetag nicht bis 22.00 Uhr und erfolgt keine Benachrichtigung an den Vermieter, gilt der Vertrag nach Ablauf von 48 Stunden als gekündigt; der Vermieter kann sodann frei über das Apartment verfügen. Der Anspruch auf den Mietpreis bleibt nach Maßgabe von § 7 unberührt.
(4) Eine (anteilige) Rückerstattung der Miete bei verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
(1) Das Apartment darf nur von der in der Buchung angegebenen Anzahl an Personen genutzt werden. Die Aufnahme weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
(2) Eine Überlassung des Apartments an Dritte, eine Untervermietung sowie eine anderweitige (insbesondere gewerbliche) Nutzung sind ohne Zustimmung des Vermieters in Textform unzulässig.
(3) Bei unerlaubter Mehrbelegung ist der Vermieter berechtigt, für jede zusätzliche Person und Nacht eine angemessene Nachvergütung zu berechnen und/oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§ 15).
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (Beherbergungsleistung derzeit 7 %). Nebenkosten für Wasser, Energie und Abfall werden nicht gesondert erhoben.
(2) Der Vertrag erlangt mit Eingang der Zahlung auf dem Konto des Vermieters Gültigkeit. Der Mietbetrag ist in Höhe von 100 % nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Wird eine vereinbarte Zahlungsfrist nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Apartment anderweitig zu vergeben. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt des Mieters im Sinne von § 7.
(4) Zusatzleistungen (z. B. Stellplatz) werden gesondert nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
(1) Der Vermieter ist berechtigt, vor oder bei Anreise eine angemessene Kaution zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden dem Mieter rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt.
(2) Die Kaution dient der Absicherung von Ansprüchen des Vermieters, insbesondere wegen Schäden, ausstehender Zahlungen, übermäßiger Verschmutzung, Schlüsselverlust oder Verstoßes gegen das Rauchverbot.
(3) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Abnahme des Apartments, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, mit fälligen Ansprüchen aufzurechnen.
(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(2) Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des dem Vermieter entstandenen Schadens verpflichtet. Der Vermieter berechnet den Schaden pauschal wie folgt (jeweils bezogen auf den Gesamtpreis):
• bis zum 121. Tag vor Mietbeginn: keine Entschädigung
• vom 120. bis zum 61. Tag vor Mietbeginn: 20 % des Gesamtpreises
• vom 60. bis zum 15. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises
• vom 14. bis zum 8. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtpreises
• ab dem 7. Tag vor Mietbeginn sowie bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter muss sich ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen.
(4) Der Mieter kann einen Ersatzmieter stellen, der zu den vertraglichen Bedingungen in den Vertrag eintritt. Eine Mitteilung in Textform genügt; der Vermieter kann dem Eintritt aus wichtigem Grund widersprechen.
(5) Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Apartment einschließlich Inventar und Außenanlagen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die Räume ordnungsgemäß zu belüften und zu beheizen.
(2) Während des Mietverhältnisses auftretende Schäden oder Mängel am Apartment oder Inventar sind dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung unverzüglich anzuzeigen. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel sind sofort zu melden; andernfalls haftet der Mieter für diese Schäden.
(3) Ansprüche und Reklamationen, die nicht unverzüglich vor Ort, sondern erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen des Apartments geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Behebung von Störungen beizutragen und entstehende Schäden gering zu halten.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, die Mülltrennung und -entsorgung selbst vorzunehmen und den Hausmüll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Nicht ordnungsgemäß entsorgter Müll kann mit einer pauschalen Gebühr von 50,- € belegt werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.
(5) Am Abreisetag sind persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ordnungsgemäß zu entsorgen und das Geschirr gereinigt in den Küchenschränken zu verstauen. Das Apartment ist in besenreinem, aufgeräumtem Zustand zu übergeben.
(6) Die Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr, sind einzuhalten. Eine ggf. ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
(7) Das Halten oder Mitbringen von Tieren jeder Art ist in den Apartments nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Alle Apartments sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist innerhalb der Apartments sowie in den Gemeinschaftsräumen nicht gestattet.
(2) Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 1.000,- € zzgl. MwSt. erhoben. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Vom Mieter verursachte Schäden sind nach Rechnungsstellung unverzüglich zu begleichen.
(1) Das Apartment ist bei Abreise in ordnungsgemäßem, aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen (siehe § 8).
(2) Für die Reinigung wird eine pauschale Reinigungsgebühr von derzeit 70,- € berechnet. Bei längeren Buchungen wird die Reinigungsgebühr von 70,- € monatlich berechnet. Die Reinigung erfolgt einmalig nach Abreise des Mieters.
(3) Bei über den üblichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzungen kann darüber hinaus eine pauschale Reinigungsgebühr von bis zu 500,- € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder nur geringere Reinigungskosten entstanden sind.
(1) Der Zugang zum Apartment erfolgt mittels Schlüssel bzw. elektronischem Zugangsmedium (z. B. Transponder oder Zugangscode). Die überlassenen Zugangsmittel sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Verlust eines Schlüssels bzw. Zugangsmediums wird pauschal mit 50,- € in Rechnung gestellt. Weitergehende Kosten (z. B. für den Austausch von Schließanlagen) bleiben vorbehalten; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Wird ein Schlüssel im Apartment vergessen bzw. eingeschlossen und ist ein Aufsperren erforderlich, wird dies pauschal mit 50,- € berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.
(1) Der Vermieter und von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, das Apartment zur Durchführung von Reinigungen, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie zur Kontrolle des vertragsgemäßen Zustands zu betreten. Das Betreten erfolgt nach vorheriger Ankündigung in Textform unter Wahrung einer angemessenen Frist und unter Rücksichtnahme auf die berechtigten Belange des Mieters.
(2) In dringenden Fällen (Gefahr im Verzug, z. B. Wasser- oder Brandschaden, Gasgeruch) sowie bei begründetem Verdacht eines erheblichen Vertragsverstoßes ist ein Betreten auch ohne vorherige Ankündigung zulässig.
(1) Die Beschreibung der Apartments erfolgt nach bestem Wissen. Für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetter sowie für unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände (z. B. behördliche Anordnungen, kurzfristige Baustellen, naturbedingte und örtliche Gegebenheiten) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist im Rahmen des Möglichen bei der Behebung behilflich.
(2) Die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl vom Mieter eingebrachter persönlicher Gegenstände.
(3) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Der Mieter haftet für von ihm, seinen Mitreisenden oder Besuchern schuldhaft verursachte Schäden am Apartment und Inventar in vollem Umfang; für mutwillige Zerstörungen haftet er uneingeschränkt.
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO/BDSG) zur Vertragsabwicklung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://myhome-altusried.de/datenschutz.
(2) Soweit gesetzliche Melde- oder Aufzeichnungspflichten bestehen (insbesondere nach dem Bundesmeldegesetz), ist der Mieter verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen und einen Meldeschein zu unterzeichnen. Der Vermieter kann zur Feststellung der Identität die Vorlage eines Ausweisdokuments verlangen.
(1) Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung, bei unerlaubter Überbelegung oder Überlassung an Dritte, bei Zahlungsverzug, bei erheblicher Störung des Hausfriedens oder bei drohender Gefahr für Personen oder das Objekt.
(2) Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis bestehen; ersparte Aufwendungen und anderweitige Erlöse werden angerechnet. Der Mieter hat das Apartment unverzüglich zu räumen.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig, insbesondere gegenüber Kaufleuten – Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
(3) Fotos und Texte auf der Website bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung; eine 100%ige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt wird nicht gewährleistet. Der Vermieter behält sich gleichwertige Änderungen der Ausstattung vor.
(4) Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: August 2026 · Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@myhome-altusried.de.
Stand: August 2026 · Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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